Wenn Sie eine Zusatzversicherung abgeschlossen haben und aufgrund einer gesundheitlichen Beschwerde die Behandlung in Anspruch nehmen, vergüten Ihnen viele Krankenkassen den grösseren Teil der Kosten zurück.
Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse nach den genauen Bestimmungen für Ihre Police bezüglich
- Anzahl der vergüteten Behandlungen, maximaler Betrag pro Jahr
- Anteil der Kostenübernahme
- allfälliger Franchise
- Anerkennung der einzelnen Methoden: Shiatsu, Klassische Massage, Fussreflexzonen-Massage
- sonstige allfällige Bedingungen Ihrer Kasse
- Anerkennung meiner Praxis durch Ihre Kasse
Ich habe die Anerkennung vom EMR (Erfahrungsmedizinisches Register) und der ASCA für Shiatsu, Klassische Massage und Fussreflexzonen-Massage. Viele Krankenkassen stützen sich bei Ihrer Anerkennungs-Praxis auf das EMR oder die ASCA (Stiftung zur Anerkennung und Entwicklung der Alternativ- und Komplementärmedizin).
Auch die EGK (Eidgenössische Gesundheitskasse) anerkennt meine Behandlungen.
Bitte beachten Sie, dass ich für die Rückerstattung Ihrer Krankenkasse an Sie keinerlei Verantwortung trage.
